Feuerbestattung

Asche zu Asche - Staub zu Staub.

Das Verfahren der Feuerbestattung basiert auf der vollständigen Einäscherung (Verbrennung) eines Leichnams inklusive des Sarges. Die Einäscherung findet in einem aus Schamottesteinen gemauerten Ofen statt. Der automatisch eingefahrene Sarg entzündet sich durch die große Hitze von ca. 900 bis 1200 Grad Celsisus von selbst. Sarg und Körper verbrennen innerhalb kurzer Zeit. Feuerbestattungen sind umweltfreundlicher als Erdbestattungen. Durch chemische Reaktionen bei der Verbrennung und bei der Abgasreinigung werden Schadstoffe neutralisiert.

Die Trauerfeier kann bei einer Feuerbestattung sowohl am Sarg als auch an der Urne stattfinden. Zudem lässt sich das Ende der Trauerfeier unterschiedlich gestalten. Traditionellerweise wird der Sarg nach Abschluss der Trauerfeierlichkeiten zu einem Bestattungsfahrzeug geleitet, mit welchem daraufhin die sogenannte Trauerfahrt ins Krematorium durchgeführt wird. Eine gern in Anspruch genommene Alternative besteht darin, dass der Sarg in der Trauerhalle verbleibt, die Trauergäste Abschied nehmen und anschließend die Örtlichkeit verlassen. In aller Stille wird daraufhin der Sarg ins Krematorium überführt. Diese Vorgehensweise mildert in gewisser Weise den Eindruck der Endgültigkeit des abfahrenden Sarges ab.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Nach gültigem Bestattungsrecht ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof.

Im benachbarten Ausland (z. B. in der Schweiz) gibt es diese Regelung so nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll. Sobald die Asche allerdings nach Deutschland gebracht wird, muss sie bestattet werden. Die Überführung über die Grenze würde im Falle einer Kontrolle eindeutig eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Partner